Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

EINLEITUNG 

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Mietvertrag zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes:

 

Martina Massow

Dorfanger 6

17192 Klink OT Sembzin

 

und dem Mieter geschlossen wurde. Die Vermietung der Ferienobjekte erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen die die Grundlage des Vertrages zwischen Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter bilden. Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. 

 

1. MIETZEIT 

 

Die auf den Mietdokumenten angeführten An- und Abreisezeiten sind jederzeit verbindlich. In den Mietunterlagen ist angegeben, wann das Ferienobjekt bezogen werden kann. Schlüssel dürfen auch später abgeholt werden, als auf den Mietunterlagen angegeben, sofern dieses im Voraus vereinbart und der Mieter eine entsprechende Gebühr bezahlt hat. Der Schlüssel kann nur ausgehändigt werden, sofern der volle Mietpreis bezahlt ist. 

 

 

2. FERIENOBJEKT 

 

2.1  Anwendung und Größe des Ferienobjektes:

Das Ferienobjekt darf nur für den Feriengebrauch genutzt werden. Bei der angegebenen Hausgröße handelt es sich um Außenwandmaße. 

 

2.2  Personenzahl: 

Das Ferienobjekt und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche im Mietvertrag angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Eigentümer des Ferienobjektes ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. 

 

2.3 Zelte und Wohnwagen: 

Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Eigentümer des Ferienobjektes hat das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kundigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist. 

 

2.4 Haustiere und Allergien: 

In einigen Ferienobjekten sind Haustiere nicht erlaubt. Der Eigentümer des Ferienobjektes kann jedoch nicht garantieren, dass sich in dem Ferienobjekt zu keiner Zeit jemals Haustiere aufgehalten haben. Der Eigentümer übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in den Ferienobjekten. 

 

2.5 Lärm: 

Der Mieter kann – auch in Feriengebieten – unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr oder ähnlichem ausgesetzt sein. Der Eigentümer des Ferienobjektes kann für Lärm nicht verantwortlich gemacht werden. 

 

2.6. Internet: 

Zugang zum Internet wird in einigen Ferienobjekten auf verschiedene Weise angeboten, sei es durch Kabel oder WLAN. Dabei handelt es sich jedoch um eine zusätzliche Dienstleistung des Eigentümers und weil Reichweite und Netzabdeckung bei der Lage des Ferienobjekts variieren können, kann es folglich auch zu schwankender Leistungen bei Geschwindigkeit und Datenübertragung kommen. Der Eigentümer ist daher nicht verantwortlich für schlechten Empfang, Überlast, Kabelprobleme oder andere Ursachen für schlechten Empfang. Zugang zum Internet ist nur Erwachsenen gestattet und die Nutzung hat in Beachtung geltender Gesetze zu erfolgen. 

 

2.7 Rauchen: 

Das Rauchen ist im Ferienobjekt nicht erlaubt. Damit wird jedoch keine Garantie des Inhalts übernommen, dass niemals in diesem Ferienobjekt geraucht worden ist. 

 

 

3. PREISE UND ZAHLUNGEN 

 

Alle Preise sind in EURO pro Objekt pro Woche oder Tag angegeben, sofern nichts Anderes angegeben ist. Die Buchung ist sofort verbindlich, ungeachtet dessen, wie die Bestellung erfolgt. Wenn die Bestellung des Mieters angenommen wird, sendet der Eigentümer eine Bestätigung und der Mietpreis wird in eine oder zwei Raten entsprechend Nachstehendem erhoben. 

 

3.1 Zahlungsbedingungen: 

Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 56 Tage vor Anreise:

1. Rate (25 %) Zahlungseingang 8 Tage nach Eingang der Buchung

2. Rate (75 %) Zahlungseingang 42 Tage vor Start der Mietperiode

Bei Buchung 55-00 Tage vor Anreise:

Volle Rate (100%) Zahlungseingang sofort nach Eingang der Buchung. Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet und der Eigentümer ist ohne Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. Wir werden aber so weit möglich ersuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete und erfolgt entsprechend Punkt 6.

 

3.2 Zahlungsart: 

Die Zahlung ist per Vorabüberweisung zu tätigen. Die Kontoverbindung ist im Mietbvertrag angegeben.

 

3.3 Preise: 

Die im Internet angegebenen Preise sind Endpreise inkl. fester, obligatorischer Nebenkosten. In gesondert vereinbarten Fällen kommen evtl. noch verbrauchsabhängige Kosten hinzu, eine Kurtaxe und die Kosten der Endreinigung bei den entsprechend ausgewiesenen Ferienobjekten.

Sofern nichts anderes im Internet und/oder Preisliste angegeben ist, handelt es sich bei dem Mietpreis um den Preis inklusive Endreinigung Verbrauch von Wasser, Strom, Heizöl, Gas oder ähnlichem sowie Heizung.

 

 

4. STEUERN, WÄHRUNG UND KURTAXE

Der Eigentümer ist im Falle von Preissteigerungen, erhöhten Steuern, Abgaben, die 21 Tage vor Beginn der Mietzeit eintreten, dazu berechtigt, den Mietpreis gegen Dokumentation verhältnismäßig bis um 5% zu erhöhen. Dies berechtigt den Mieter nicht zur Stornierung des Mietvertrages.

 

 

5. VERSICHERUNG

Reiserücktritts- oder ähnliche Versicherungen sind im Mietpreis nicht enthalten.

 

 

6. ERSATZPERSONEN, RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT DER REISE

 

6.1 Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen und wirkt erst ab Zugang beim Eigentümer.

 

6.2 Sofern eine Buchung storniert wird, werden folgende Gebühren erhoben:

a) vom Buchungstag und bis zu 60 Tagen vor Beginn der Mietzeit 20% des gesamten Mietbetrages

b) von 59 bis 36 Tage vor Beginn der Mietzeit 50% des gesamten Mietbetrages

c) von 35 Tagen vor Beginn der Mietzeit 80% des gesamten Mietbetrages.

Erhält der Eigentümer keine Stornierung in Textform, verfallen 100% des gesamten Mietbetrages, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird. Die Gebühr wird auf ganze Beträge in EURO aufgerundet. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene

Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

 

6.3 Sofern das Ferienobjekt anderweitig weitervermietet wird und zum vollen Preis, können die unter Punkt 6.2.c genannten Gebühren auf eine Gebühr von 25% des gesamten Mietbetrages reduziert werden, doch mindestens EURO 75,00. Kann das Ferienobjekt nicht weitervermietet werden oder

wird das Ferienobjekt nicht zum vollen Preis weitervermietet, sind die unter Punkt 6.2 genannten Gebühren gültig.

 

6.4 Die Trennung der unter Punkt 6.2 und 6.3 genannten Tage erfolgt in der vorangegangenen Mitternacht.

 

6.5 Sofern der Mieter einen anderen Mieter im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert der Eigentümer eine Änderung des Namens gegen Gebühr von EURO 75,00. Die Mitteilung hierüber muss der Eigentümer in Textform erhalten. 

 

6.6 Der Eigentümer akzeptiert, soweit möglich, eine Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages bis zum 42. Tag vor Beginn der Mietzeit gegen eine Gebühr von EURO 75,00.

 

 

7. ENERGIE, WASSER UND TELEFONABRECHNUNG

 

7.1 Energie und Wasser: 

In den Ferienobjekten, bei denen der Energie- und Wasserverbrauch nicht in der Miete enthalten ist (siehe Objektbeschreibung) und es keinen Münzautomaten gibt, wird ein im Voraus festgesetzter Betrag pro Person berechnet oder es wird bei Schlüsselübergabe ein Wasser- und -Stromzettel übergeben bzw. dieser liegt an einer sichtbaren Stelle im Ferienobjekt aus. Auf diesem sind die Zählerstände von Strom, Fernwärme, Erdwärme, Gas oder anderes unverzüglich bei Mietbeginn einzutragen. Bei Mietende liest der Mieter, der Eigentümer des Ferienobjektes oder unser Servicemitarbeiter den Zählerstand ab. Diese Ablesung bildet die Grundlage zur Berechnung des Verbrauchs. Der Mieter hat den Energieverbrauch für die gesamte Mietzeit zu zahlen, auch wenn er das Ferienobjekt nicht über den gesamten Zeitraum genutzt hat. Das Ferienobjekt wird in dem Zeitraum 01. November bis 31. März auf ca. 15 Grad vorgeheizt, vorausgesetzt, die Buchung erfolgt mindestens 3 Tage vor Anreise. 

 

7.2 Telefon: Die Benutzung eines evtl. Telefons wird zusammen mit den übrigen Verbrauchskosten abgerechnet.

 

8. KAUTION UND ABSCHLAGSZAHLUNG FÜR VERBRAUCHSKOSTEN

Die Verbrauchskosten und die Kaution werden bei Zahlung der Miete oder bar bei der Schlüsselübergabe erhoben. Die Abschlagszahlung der Verbrauchskosten dient der Sicherung für den Verbrauch von Energie, Telefon usw. Die Kaution dient der Sicherung der Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt. Die Abrechnung der Abschlagszahlung für die Verbrauchskosten und der Kaution erfolgt spätestens 3 Wochen nach Abreise vom Ferienobjekt. Eventuelle Schäden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr, werden vor Rückzahlung von der Kaution abgezogen. Sollte der Wert der genannten Abzüge den Kautionsbetrag übersteigen oder sollten die Verbrauchskosten höher sein als die Abschlagszahlung, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

 

9. ENDREINIGUNG

Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Bei bestellter Endreinigung obliegt dem Mieter die Verpflichtung zum Abwasch des Geschirrs, Ausräumen des Kühlschrankes, Reinigung des Backofens und des Außengrills und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes.

 

10. SCHÄDEN

Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Verringerungen durch Abnutzung und Verschleiß. Der Mieter ist gegenüber dem Eigentümer für Schäden am Objekt und/oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich – unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und/oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen dem Eigentümer oder dessen Repräsentanten sofort gemeldet werden. Reklamationen, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, werden – sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann – innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder dessen Repräsentant kontrolliert das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel, bei dem Mängel oder Schäden am Ferienobjekt und/ oder dem Inventar festgestellt werden.

 

 

11. MÄNGEL, REKLAMATION UND BEHEBUNG VON MÄNGELN

Das Ferienobjekt wird dem Mieter ohne Mängel übergeben. Sollte der Mieter bei der Ankunft eine mangelhafte Reinigung sowie Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren, da der Mieter im gegenteiligen Fall, das Recht verliert, den Mangel geltend zu machen, weil davon ausgegangen wird, dass ihm das Ferienobjekt in mangelfreiem Zustand übergeben worden ist. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 72 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen an den Eigentümer des Ferienobjektes oder dessen Repräsentanten gerichtet werden. Der Mieter ist dazu verpflichtet, nicht zu einer Vergrößerung des Schadens, eines Mangels oder eines Fehlers beizutragen, er wird hingegen angehalten, den Verlust für den Eigentümer des Ferienobjektes so gering wie möglich zu halten. Dem Eigentümer des Ferienobjektes wird das Recht eingeräumt eventuelle Fehler und Mängel zu beheben. Der Mieter ist im Falle einer Reklamation dazu verpflichtet, dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Abhilfe oder Ausbesserung eines Mangels oder Schadens einzuräumen. Sollte der Mieter vor Ende des Mietzeitraumes abreisen, ohne einer vorhergehenden Absprache mit dem Eigentümer, geschieht dies auf seine eigene Kosten und sein eigenes Risiko hin. Der Mieter verliert damit das Recht, den Mietvertrag aufgrund wesentlicher Mängel zu kündigen oder er riskiert das Recht auf eine Rückerstattung oder angemessenen Rabatt auf den Mietpreis zu verlieren, wenn ein bestehender Mangel den Wert des Mietobjektes für den Mieter verringert. Denn in diesem Fall hat der Mieter die Behebung eines Mangels oder einen eventuellen Umzug in ein Ersatzferienobjekt unmöglich gemacht. Bei einer Reklamation behält sich der Eigentümer das Recht vor selbst zu entscheiden, inwieweit er den Mieter in einem Ersatzferienobjekt von entsprechender Qualität und Preisniveau unterbringt. Wenn eine Reklamation aus Sicht des Mieters während der Mietperiode nicht zufriedenstellend gelöst wird, muss diese zur weiteren Behandlung dem Eigentümer in schriftlicher Form und spätestens 14 Tage nach Ende der Mietperiode übermittelt werden.

Schriftliche Reklamation sind zu richten an: 

 

Martina Massow

Am Melzer See 1

17192 Waren (Müritz)

oder per E-Mail an : info@mueritz-ferienhaus.info

 

 

Ein eventueller Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf einen, erlittenen, unmittelbaren ökonomischen Nachteil. Für indirekten Schaden (Folgeschaden) oder Schaden nicht-finanzieller Art (ideeller Schaden), kann der Eigentümer des Ferienhauses nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

11.2 Nach der Reise: 

Sollten Sie wider Erwarten Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben, so müssen Sie diese innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiseende anmelden und der Eigentümer wird diese entgegennehmen. Gern können Sie die Anmeldung richten an:

 

Martina Massow

Am Melzer See 1

17192 Waren (Müritz)

oder per E-Mail an : info@mueritz-ferienhaus.info

 

Neben der Minderung oder der Kündigung können Sie einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn Sie den Mangel der Reise nicht zu vertreten haben. Eventuelle Schadensersatzansprüche Ihrerseits sind auf die unmittelbaren, wirtschaftlichen Nachteile beschränkt, die Sie als Folge unserer Schlechtleistung erleiden.

 

 

12. GESETZWAHL

Das Mietverhältnis ist nach deutschem Recht geregelt, und Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entspringen, müssen nach deutscher Rechtsprechung, die zwischen den Vertragspartnern geltend ist, reguliert werden. Gerichtsstandort ist 17192 Waren (Müritz).

 

 

13. AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE

 

13.1 Sofern die Durchführung des Mietvertrages auf Grund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung

oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, ist der Eigentümer des Ferienobjektes dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da der Eigentümer für Vorkommnisse der genannten Art nicht verantwortlich gemacht werden können. Der Eigentümer ist bei höherer Gewalt dazu berechtigt, alle entstandenen Unkosten, hierunter die Buchungsunkosten, die in Verbindung mit der Stornierung entstehen, vom Mieter erstattet zu bekommen.

 

13.2 Der Eigentümer ist nicht verantwortlich für Umstände außerhalb des Ferienobjekts, wie er auch keinesfalls haften kann im Falle der Beeinträchtigung von Urlaubsfreude durch beispielsweise Straßenabreiten, Bauarbeiten, Ladenöffnungszeiten usw, auch nicht für Badeverbote, Angelverbote und Wetterbedingungen – einschließlich Überschwemmungen, Waldbrände, Wasserknappheit und ähnliches.

 

13.3 Der Eigentümer des Ferienobjektes okann bei Insektenangriffen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigung o.ä., das das Eigentum des Mieters betrifft.

 

 

14. ÜBRIGE INFORMATIONEN

 

14.1 Wenn der Mieter eine besondere schriftliche Absprache mit dem Eigentümer hat, die in einem oder mehreren Bereichen von den normalen Geschäftsbedingungen abweicht, setzt dies nicht die übrigen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

 

14.2 Die Ferienobjekte werden in der Reihenfolge vermietet, wie sie reserviert werden.

 

14.3 Der Eigentümer übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung.

 

14.4 Alle Angaben im Internet hat der Eigentümer so korrekt wie möglich gemacht. 

 

 

 

© Copyright Oktober 2017